12 Millionen Tonnen Elektro- und Elektronikschrott alleine 2020 in Europa, das ist zu viel!
Um dieser ökologisch fragwürdigen Entwicklung entgegenzuwirken hat die EU 2019 zehn Verordnungen herausgebracht. Unter anderem geht es nun erstmals um die Reparierbarkeit von Elektrogeräten. Seit 1. März 2020 gelten für alle neu auf den Markt gebrachten Geräte, Ersatzteile und Reparaturanleitungen im Zeitraum bis zu 10 Jahren zur Verfügung zu stellen. Leider bezieht sich diese Verordnung nur auf spezielle Geräteklassen wie Kühlgeräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler und elektronische Displays unter die auch Fernseher und Computermonitore fallen.
Laut Studie würden sich Verbraucher mehr als doppelt so häufig für ein Produkt mit hoher Reparierbarkeit entscheiden. Das französische Ministerium für ökologische Umstellung führt darum einen Reparaturbarkeitsindex ein. Auf ifixit.com wird bereits für einzelne Produktgruppen ein solcher Index erhoben.